Kürzere Sanierungsgutachten bei kleineren und mittleren Unternehmen
Die aktuelle Situation
Wie in unseren Blogbeiträgen vom 08.12.2017 und 15.03.2018 ausführlich beschrieben, werden Unternehmen in der Krise von ihren finanzierenden Banken meist dazu angehalten, ein Sanierungsgutachten vorzulegen. Dieses Sanierungsgutachten wird in der Regel nach dem Standard IDW S 6 erstellt.
Eine positive Fortführungsprognose auf Basis eines Gutachtens nach diesem Standard ist für die Banken die rechtliche Voraussetzung, noch Kredite an sich in Schwierigkeiten befindliche Unternehmen vergeben zu können.
Mit dem im August 2018 veröffentlichten neuen Sanierungsstandard IDW S 6 wurde die bis dahin gültige Version aus dem Jahr 2012 aktualisiert. Die Details und unsere Vorgehensweise haben wir Ihnen hier zusammengestellt.
Endlich Erleichterung für kleinere und mittlere Betriebe (KMUs)
Gerade kleinere und mittlere Betriebe haben die Erstellung eines Gutachtens häufig gescheut – vor allem wegen der hohen Kosten, die bisher mit der sorgfältigen Erstellung eines umfangreichen Weiterlesen