StaRUG versus Insolvenz

Die aktuelle Situation

Seit 01.01.2021 ist das StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz) in Kraft. Damit hat der Gesetzgeber nun ein Instrument geschaffen, mit dem Unternehmen in Schwierigkeiten laut Rechtsanwalt Thorsten Kapitza von der Kanzlei ATN „früh, schnell, still und in Eigenverantwortung“ saniert werden können.

Wie von der EU-Restrukturierungsrichtlinie vorgesehen, setzt das STaRUG eine fortlaufende Risikofrüherkennung und ein frühzeitiges Krisenmanagement durch die jeweilige Geschäftsführung voraus.

Seit einigen Monaten müssen nun trotz anhaltender Weiterlesen