StaRUG versus Insolvenz. Oder: Sanierung ohne Imageverlust
Die aktuelle Situation
Seit 01.01.2021 ist das StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz) in Kraft. Damit hat der Gesetzgeber nun ein Instrument geschaffen, mit dem Unternehmen in Schwierigkeiten laut Rechtsanwalt Thorsten Kapitza von der Kanzlei ATN „früh, schnell, still und in Eigenverantwortung“ saniert werden können.
Wie von der EU-Restrukturierungsrichtlinie vorgesehen, setzt das STaRUG eine fortlaufende Risikofrüherkennung und ein frühzeitiges Krisenmanagement durch die jeweilige Geschäftsführung voraus.
Seit einigen Monaten müssen nun trotz anhaltender Corona-Pandemie die zur Bewältigung dieser Pandemie ausgereichten KfW-Schnellkredite getilgt werden – dadurch entstehen bei manchen Unternehmen Liquiditätsprobleme. Sie sehen: Das Thema ist aktueller denn je.
Sanierung gemäß StaRUG: So läuft sie ab
Die gesetzlichen Vorgaben bilden den Rahmen für die vier Schritte, mit denen eine Sanierung abläuft:
- Drohende Zahlungsunfähigkeit feststellen: Das Unternehmen stellt auf Basis der Soll/Ist-Vergleiche zum Geschäftsplan sowie einer 6-oder besser 13-wöchigen rollierenden Liquiditätsplanung eine drohende Zahlungsunfähigkeit fest.
- Restrukturierungskonzept erarbeiten: Die Geschäftsleitung erarbeitet – eventuell mithilfe eines Unternehmensberaters – ein Restrukturierungskonzept (beispielsweise auf Basis eines IDW S6-Gutachtens). In diesem Konzept wird festgestellt, ob ein Sanierungserfolg mit überwiegender Wahrscheinlichkeit möglich ist.
- Restrukturierungsplan ausarbeiten: Bei Feststellung der Erfolgswahrscheinlichkeit wird ein Restrukturierungsplan zur Befriedigung der Gläubigerforderungen ausgearbeitet.
- Restrukturierungsplan umsetzen: Die Umsetzung des Restrukturierungsplans erfolgt durch die Bildung verschiedener Gläubigergruppen. Bei den anschließenden Verhandlungen müssen mindestens 75 % der Gläubiger (gemessen am Forderungsbetrag) der jeweiligen Gruppe dem Restrukturierungsplan zustimmen. In die Verhandlungen wird oft ein Sanierungsmoderator mit einbezogen – bei Bedarf auch ein Restrukturierungsbeauftragter.
Wo Licht ist, ist auch Schatten
Die Restrukturierung nach StaRUG hat Vor- und Nachteile im Vergleich mit der Insolvenz:
Der Vorteil: Gegenüber einem Insolvenzverfahren hat das Restrukturierungsverfahren gemäß StaRUG den entscheidenden Vorteil, dass es keinen Image- und auch keinen Kontrollverlust gibt.
Der Nachteil: Es gibt im Restrukturierungsverfahren nach StaRUG kein Insolvenzgeld, kostenintensive Verträge können nicht ohne Weiteres beendet werden und nicht alle Forderungen sind restrukturierbar. So können beispielsweise Arbeitnehmerforderungen oder Pensionsverpflichtungen nicht in einen Restrukturierungsplan aufgenommen werden.
Sie sehen: Bei dieser schwierigen Entscheidung ist eine gute Unterstützung unbedingt notwendig. Wir von EK Consult unterstützen und begleiten Sie kompetent auf diesem schwierigen Weg.
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