Präventives Sanierungsverfahren

Neues Sanierungsinstrument ohne Stigma?

Die Europäische Union hat am 22.11.2016 einen Richtlinien-Entwurf über präventive Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen vorgelegt (COM (2016) 723 final). In dieser Richtlinie geht es darum, vorinsolvenzliche Richtlinien und Standards zu entwickeln, um mit einer frühzeitigen Restrukturierung von angeschlagenen Unternehmen Wachstum und Beschäftigung zu sichern. So sollen zum einen europäische Verfahren vereinheitlicht werden, denn in den verschiedenen Mitgliedsstaaten gibt es unterschiedliche Insolvenzantrags-Gründe und auch die Erfolgsquoten unterscheiden sich. Zum Anderen soll mit der Richtlinie ein neues Sanierungs-Instrument entstehen, das nicht das Stigma einer Insolvenz hat.

Eine derartige Restrukturierung soll insbesondere effizienter, kostengünstiger und schneller sein als die bisherigen Insolvenzverfahren (siehe auch unser Blogbeitrag „1. Bodensee Forum“ vom 16.10.2017).

Im Kern geht es beim präventiven Sanierungsverfahren darum, einen Restrukturierungsplan zu entwickeln. Im Gegensatz zum bisherigen Verfahren muss dieser aber nicht alle Gläubiger mit einbeziehen – es können einzelne Gruppen, wie etwa Kreditgeber, herangezogen werden. Außerdem können noch verschiedene Gruppen (Klassen) gebildet werden, die unterschiedlich behandelt werden können.

Einseitige Entschuldung zulasten der Kreditgeber?

Doch insbesondere Banken sehen das präventive Sanierungsverfahren kritisch: Laut einer im finance-magazin exklusiv veröffentlichten Studie lehnen 56 % von 110 befragten bankinternen Sanierungsexperten dieses Verfahren ab.

Die Finanzierer fürchten, dass sich Unternehmen einseitig zulasten der Kreditgeber entschulden. Auch stört sie, dass dieses Verfahren immer in Eigenverwaltung durchgeführt wird. Die Erfahrung mit dem seit 6 Jahren bestehenden Verfahren „Insolvenz in Eigenverwaltung“ habe gezeigt, dass damit Managementfehler nicht behoben werden. Nach Meinung der Experten müssten Restrukturierungsprozesse sogar fast immer von den Finanzierern initiiert werden, weil meist die frühzeitige Reaktion der Unternehmen auf Krisenindikatoren fehlt.

Andere Experten warnen davor, dass mit dem präventiven Sanierungsverfahren Missbrauch betrieben werden könnte. Sie befürchten, dass gesunde Unternehmen das Verfahren dazu benutzen, um Finanzverbindlichkeiten zulasten der Gläubiger zu senken.

Aus diesem Grund wird derzeit in Brüssel überlegt, ob nicht die Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz Voraussetzung für die Durchführung eines präventiven Sanierungsverfahren sein muss. Der Nachweis einer solchen Wahrscheinlichkeit könnte dann wiederum über die im IDW S 6 genannten Krisenszenarien erfolgen.

Umsetzung des präventiven Sanierungsverfahrens

Die Europäische Kommission plant, diese neue Richtlinie 2019 in Kraft treten zu lassen und zügig umzusetzen. Allerdings sind noch wichtige Fragen zu klären, wie zum Beispiel:

  • Kann eine frühe Kommunikation mit Gläubigern sogar zur Kündigung einzelner Gläubiger führen und damit den negativen Trend im Unternehmen noch beschleunigen?
  • Gibt es eine Steuerfreiheit für Sanierungsgewinne, die durch das Verfahren erwirtschaftet werden?
  • Was passiert, wenn über dieses Verfahren hinaus doch noch ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden muss?

Dies zeigt uns, dass die weitere Entwicklung erst mal abgewartet werden sollte.

Bildquelle: tawhy / 123RF Standard-Bild

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