Ein Schild mit Schriftzug "New Rules"

Neuer Sanierungsstandard IDW S 6

Kürzere Sanierungsgutachten bei kleineren und mittleren Unternehmen

Die aktuelle Situation

Wie in unseren Blogbeiträgen vom 08.12.2017 und 15.03.2018 ausführlich beschrieben, werden Unternehmen in der Krise von ihren finanzierenden Banken meist dazu angehalten, ein Sanierungsgutachten vorzulegen. Dieses Sanierungsgutachten wird in der Regel nach dem Standard IDW S 6 erstellt.

Eine positive Fortführungsprognose auf Basis eines Gutachtens nach diesem Standard ist für die Banken die rechtliche Voraussetzung, noch Kredite an sich in Schwierigkeiten befindliche Unternehmen vergeben zu können.

Mit dem im August 2018 veröffentlichten neuen Sanierungsstandard IDW S 6 wurde die bis dahin gültige Version aus dem Jahr 2012 aktualisiert. Die Details und unsere Vorgehensweise haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Endlich Erleichterung für kleinere und mittlere Betriebe (KMUs)

Gerade kleinere und mittlere Betriebe haben die Erstellung eines Gutachtens häufig gescheut – vor allem wegen der hohen Kosten, die bisher mit der sorgfältigen Erstellung eines umfangreichen Gutachtens verbunden waren. Denn die Unternehmen befinden sich ja in einer Phase, in der aufgrund der Krise die Liquidität ohnehin knapp war.

Dem trägt die Neufassung des IDW S 6 Rechnung. Gerade bei kleineren Unternehmen sollen die Gutachten kürzer werden. So wird sich das Sanierungskonzept nun nur noch mit den Aspekten befassen, die bei der Krise des Unternehmens tatsächlich eine Rolle spielen.

Bernhard Steffan, Partner bei Ebner Stolz und Vorsitzender des Fachausschusses Sanierung und Insolvenz beim IDW, erklärt dazu im Finance Magazin: „Im Vergleich zur vorherigen Version haben wir den Standard zwar massiv gekürzt, den kleineren Unternehmen aber erheblich mehr Raum gewidmet.“

Weitere Neuerungen im IDW S 6

Der neue Standard IDW S 6 berücksichtigt nun auch den Digitalisierungsgrad des zu begutachtenden Unternehmens: So ist es wichtig, ob bei einem in der Krise befindlichen Unternehmen eine digitale Vision vorgegeben und gelebt wird. Denn auch der IDW S 6 Standard geht davon aus, dass ein Unternehmen ohne Umsetzung einer Digitalisierungsstrategie in den sich verändernden Märkten nicht mehr bestehen kann.

Bei der Bewertung des Eigenkapitals muss nun auch nicht mehr ausschließlich das bilanzielle Eigenkapital berücksichtigt werden – in Ausnahmefällen kann laut Bernhard Steffan „auch wirtschaftliches Eigenkapital bei der Beurteilung berücksichtigt werden – allerdings nur, wenn es dem Unternehmen solange zur Verfügung steht, bis ein angemessenes Eigenkapital erreicht wird“.

Zu guter Letzt wurden in der neuen Version des IDW auch zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, die künftigen Renditefähigkeiten der sich in der Sanierung befindlichen Unternehmen zu beurteilen. Beim alten Standard war eine Renditefähigkeit vorausgesetzt, die im letzten Planjahr am unteren Ende der branchenüblichen Bandbreite liegen konnte. Nun können auch andere Indikatoren, wie zum Beispiel ein Investmentgrade-Rating oder auch das Verhältnis von Nettofinanzverschuldung zum EBITDA herangezogen werden.

Unverändert hoher Nutzen für Unternehmer

Unverändert bleibt allerdings der hohe Nutzen für Unternehmer, den ein solches Gutachten bietet:

  • Transparenz für Unternehmer, Gesellschafter, Kreditgeber und auch andere Stakeholder
  • Sicherheit für Kreditgeber, insbesondere aber auch für Unternehmer und Geschäftsführer
  • Messbarkeit der künftigen – guten Unternehmensentwicklung.

Bildquelle: convisum/123RF Standard-Bild

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